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Wir haben unten auf der Seite die wichtigsten häufig gestellten Fragen aufgelistet. Falls Sie die Antwort zu all Ihren Fragen unten auf der Seite nicht finden, klicken Sie einfach auf Kontakt und unsere Experten werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Wie lange dauert es, ein Markenzeichen anzumelden?

Die Bearbeitungszeit der Anmeldung variiert je nach Zuständigkeitsbereich. Die Bearbeitungszeit der Anmeldung bis zum Abschluss beträgt in der Regel mehrere Monate. Sie kann aber auch deutlich länger dauern. Ihr Antrag hat jedoch ab Datum der Antragsstellung Priorität. Ab Datum der Antragsstellung sind Sie also de facto dagegen geschützt, dass jemand einen Antrag auf Ihr Markenzeichen oder die Verwendung desselben stellt. Kurz nach Erhalt und Überprüfung Ihres Antrags wird sich ein Mitglied unserer Rechtsabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Antragsverfahren zu besprechen und Sie über die geschätzte Bearbeitungszeit zu informieren.

Welchen Markenzeichentyp soll ich wählen?

Wenn Sie eine Marke anmelden, kommt in der Regel entweder eine Wortmarke oder eine Bildmarke für Sie infrage. Die Auswahl hängt teilweise von der Marke selbst ab: Manche Marken enthalten keine Wörter und können folglich auch nicht als Wortmarke angemeldet werden (z. B. der „Swoosh“ von Nike). Auch wenn Ihre Marke Buchstaben oder Wörter enthält (wie die meisten Logos), wäre eine Bildmarke eher zu empfehlen, wenn der Fokus Ihres Logos auf dem visuellen Eindruck und nicht auf den Wörtern liegt. Falls die Möglichkeit besteht, eine Wort-/Bildmarke anzumelden, wird unsere Rechtsabteilung sich nach Erhalt Ihres Antrags in der Regel mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu besprechen, ob dies die beste Wahl für Sie sein könnte. Falls unsere Rechtsabteilung der Ansicht ist, dass Sie sich für den falschen Anmeldungstyp entschieden haben, wird sie Sie normalerweise ebenfalls kontaktieren, um mit Ihnen den Antrag zu besprechen und Sie bezüglich des Markenzeichentyps zu beraten.

Was muss ich zur Verfügung stellen, um das Antragsverfahren einzuleiten?

Die erforderlichen Unterlagen können abhängig vom Zuständigkeitsbereich, in dem Sie sich anmelden, variieren. Wenn Sie eine Bildmarke, eine Wort-/Bildmarke, eine 3D-Marke oder eine Hörmarke anmelden, werden Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars gebeten, eine Datei mit Ihrer Marke hochzuladen. Wir werden dann alles überprüfen und Sie gegebenenfalls kontaktieren, falls wir weitere Informationen benötigen. In manchen Fällen benötigen wir Unterlagen über den Antragsteller (z. B. die Gründungsurkunde) und in diesen Fällen werden wir uns garantiert mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Bedingungen zu besprechen.

Welche Funktion erfüllen Sie genau?

Als Vertreter für Markenanmeldungen begleiten wir Sie durch das gesamte Antragsverfahren. Bevor Ihr Antrag abgelegt wird, führen wir im Vorfeld eine Markenrecherche durch, um sicherzustellen, dass es keine offensichtlichen Konflikte mit bereits existierenden Markenzeichen gibt. Wir werden uns die Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit ansehen und eine oder mehrere an Ihre Waren und Dienstleistungen angepasste/n Klassifikation/en auswählen, die Ihnen größtmöglichen Schutz bietet/n. Unsere Rechtsabteilung wird die aktuellsten Nizza-Klassifikationen verwenden, um die Klassen, die Sie für den Schutz anwenden möchten, auszuwählen. Wir werden alle Antragsformulare vervollständigen und sie in Ihrem Auftrag zusammen mit der zuständigen Behörde ablegen. Dabei stellen wir sicher, dass alle Informationen korrekt sind und dass das Verfahren so reibungslos und unkompliziert wie möglich abläuft. Wann immer es möglich ist, werden wir uns selbst als Vertretung auf dem Antrag auflisten und somit der Hauptkontakt für die zuständige Behörde bleiben. Damit ersparen wir Ihnen Zeit und Mühe.

Kann ich Anträge auch selber stellen?

Ja, jeder kann Anträge zur Markenanmeldung stellen, wobei Sie aufgrund sprachlicher und rechtlicher Bedingungen eventuell eine Vertretung vor Ort zu Rate ziehen möchten, wenn es sich um Ihnen unbekannte Zuständigkeitsbereiche handelt. Das Markenanmeldungsverfahren kann zeitaufwendig sein und falls Sie nicht mit der Arbeit mit Rechtsangelegenheiten und dem Nizza-Klassifikationssystem vertraut sind, können Schwierigkeiten bei der Auswahl der Klassen für Ihren Schutz auftreten. Das Nizza-Klassifikationssystem ist kompliziert und manche Klassen überschneiden sich oder sind sich so ähnlich, dass Probleme auftauchen könnten, wenn nicht alles ganz genau abgedeckt wird. Ein Beispiel: In der Nizza-Klassifikation deckt Klasse 29 „Fruchtsnacks“ ab, wohingegen Klasse 30 „Getreidesnacks“ abdeckt und Klasse 43 Sportsnacks. Unüberlegt die Anzahl der abgedeckten Klassen zu erhöhen kann zu einem starken Anstieg der staatlichen Gebühren führen, die im Zusammenhang mit Ihrem Antrag anfallen. Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden wir Ihren Antrag stets überprüfen und Klassen vorschlagen, die den größtmöglichen Schutz bieten und dabei Anmeldungen in Klassen, die nicht notwendig sind, vermeiden. Falls es unserer Meinung nach für Sie von Nutzen ist, sich abgesehen von den Standardanwendungen in weiteren Klassen anzumelden, werden wir Sie kontaktieren und notwendige Antragsänderungen vorschlagen sowie Ihren insgesamten Markenzeichenschutz besprechen.

Wir werden außerdem im Vorfeld vor Ablage Ihres Antrags Markenrecherche betreiben. Basierend auf unseren Rechercheergebnissen in dieser Phase, können wir Vorschläge zu Ihrem Antrag bereits an dieser Stelle machen. Es ist in vielen Ländern nicht unüblich, dass ein privater Markenzeichenantrag nach 10-18 Monaten Bearbeitungszeit zurückgesendet wird und zwar entweder aus technischen Gründen oder aus Klassenkonflikten, die sich mit seriöser Rechtsberatung vor Antragsstellung leicht hätten vermeiden lassen. Deshalb empfehlen wir, für eine Markenzeichenanmeldung die Dienste einer Vertretung in Anspruch zu nehmen.

Kann ich die Zahlung verweigern, wenn die Anmeldung meines Markenzeichens abgelehnt wird?

Dies ist abhängig vom Zuständigkeitsbereich sowie dem Grund der Antragsablehnung. Vor Antragsstellung werden wir im Vorfeld stets Markenrecherche durchführen, um zu prüfen, ob Konflikte mit bereits existierenden Markenzeichen bestehen, und Ihren gesamten Antrag durchsehen. Sollten wir an dieser Stelle vermuten, dass Ihr Antrag nicht angenommen wird, werden wir Sie kontaktieren, um die Angelegenheit zu besprechen. Schwierigkeiten können oftmals gelöst werden, indem die ausgewählten Klassen geändert werden oder das Markenzeichen leicht verändert wird. Sollten Sie an dieser Stelle nicht mit der Anmeldung fortfahren wollen, werden wir Ihnen die Gebühren zu 100 % erstatten.

Wie lange besteht eine Markenzeichenanmeldung?

Der Zeitraum variiert je nach Zuständigkeitsbereich. In den meisten Ländern ist der Schutz anfänglich für zehn Jahre gegeben. Danach kann das Markenzeichen erneuert werden.

Ich verwende meine Marke bereits als meinen Domain-Namen. Muss ich diesen auch als Markenzeichen anmelden?

Ja! Die Registrierung eines Domain-Namen hält die Konkurrenz nicht davon ab, mit Ihrer Marke zu handeln. Und was noch wichtiger ist: Sollte jemand Ihre Marke als Markenzeichen anmelden, bevor Sie es tun, können Sie in manchen Fällen gezwungen werden, Ihren Domain-Namen aufzugeben!

Meine Marke ist mein Firmenname. Muss ich diesen auch als Markenzeichen anmelden?

Ja! Eine Firmengründung wird die Konkurrenz in den meisten Zuständigkeitsbereichen nicht davon abhalten, Ihre Marke als Markenzeichen zu verwenden oder Ihren Namen als deren eigenes Markenzeichen anzumelden. In den meisten Zuständigkeitsbereichen wird die zuständige Behörde von Firmen nur die Anmeldung von Namen verhindern, die mit Ihrem exakt übereinstimmen. Haben Sie also „Roger‘s Service Ltd“ gegründet, kann ein Konkurrent „Roger‘s Services Ltd“ anmelden. Dazu macht der Schutz, den Markenzeichen bieten, einen großen Unterschied, da er Sie vor allen Marken schützt, die potenzielle Kunden zu einer Verwechslung verleiten könnten. Am wichtigsten ist: Haben Sie eine Firma angemeldet, aber kein Markenzeichen, so kann die Konkurrenz jederzeit einen Antrag zur Markenzeichenanmeldung stellen und Sie somit davon abhalten, mit Ihrer eigenen Marke zu handeln!

Was sind Markenzeichenklassen und warum sind sie von Bedeutung?

Markenzeichenschutz wird normalerweise innerhalb einer bestimmten Industrie angeboten oder für bestimmte Arten von Dienstleistungen oder Waren. Hat also jemand „Donald‘s Nuts“ in einer Klasse angemeldet, die „Fruchtsnacks“ abdeckt, kann jemand anderes dennoch eine psychiatrische Anstalt gründen und sie „Donald‘s Nuts“ nennen. In diesem Fall ist die Marke dieselbe, jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass es auf dem Markt zu Verwechslungen kommt, weshalb sie dem Markenzeicheninhaber selten Schwierigkeiten bereitet. Das Nizza-Klassifikationssystem ist jedoch kompliziert und manche Klassen überschneiden sich oder sind sich so ähnlich, dass Probleme auftauchen können, wenn nicht alles ganz genau abgedeckt wird. Ein Beispiel: In der Nizza-Klassifikation deckt Klasse 29 „Fruchtsnacks“ ab, wohingegen Klasse 30 „Getreidesnacks“ abdeckt und Klasse 43 Sportsnacks. In solchen Fällen können Unzulänglichkeiten bei der Anmeldung in allen korrekten Klassen später beträchtliche Schwierigkeiten verursachen. Die Zusammenarbeit mit einer professionellen Markenzeichenvertretung wie TRADEMACK bietet Ihnen also den maximalen Schutz für die Art der Dienstleistung und der Waren, die Sie anbieten möchten.

Kann ich mein angemeldetes Markenzeichen verkaufen?

Ja. Ein Markenzeichen wird als geistiges Eigentum betrachtet und kann somit wie jedes andere Eigentum gekauft und verkauft werden.

Soll ich ™ oder ® nach meinem Markenzeichen verwenden?

Diese Symbole zeigen an, dass es sich bei Ihrer Marke um geistiges Eigentum handelt. Jedoch zeigt das eingekreiste R eindeutig, dass Ihr Markenzeichen ordnungsgemäß angemeldet ist. Es ist illegal, das eingekreiste R ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung zu verwenden.

Kann ich die abgedeckten Klassen ändern, nachdem mein Markenzeichen angemeldet wurde?

Nein. Eine Markenzeichenanmeldung kann normalerweise nicht geändert werden. Möchten Sie Ihren Schutz mit zusätzlichen Klassen erweitern, muss in den meisten Zuständigkeitsbereichen eine komplett neue Anmeldung erfolgen. Wenn Sie einen Markenzeichenantrag stellen, sollten Sie also immer daran denken, dass Sie Ihr Geschäft vielleicht um neue Waren oder Dienstleistungen erweitern möchten.

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