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Ein Markenzeichen ist eine Marke oder ein Zeichen, welches Ihre Waren und Dienstleistungen von denen Ihrer Konkurrenz unterscheidet. Aus diesem Grund ist Ihr Markenzeichen oder Ihre 'Marke' in Ihrem Geschäft das wertvollste Gut.

Markenzeichentypen

Es gibt viele verschiedene Markenzeichen. Am weitesten verbreitet sind Wortmarken (ein einziges Wort oder ein Satz) und Bildmarken. Bildmarken haben nichts mit Wörtern oder Sätzen zu tun, selbst wenn Sie Wörter beinhalten sollten (wie viele Logos), sondern schützen das Bild oder die Gestaltung. Beide Anmeldungen verhindern, dass Dritte diese Marke oder ähnliche Marken, die auf dem Markt zu Konfusion führen können, verwenden. Eine Wortmarke wie 'ABCXshine' könnte demnach vor Konkurrenz schützen, die 'ABCXtchine' verwendet. Eine angemeldete Bildmarke könnte basierend auf dem Gesamteindruck des Bildes Schutz bieten, selbst wenn die verwendeten Wörter unterschiedlich sind. Sollten Sie die rote Farbe und die verschnörkelte Schriftart von Coca-Cola™ verwenden, könnte es sein, dass Sie Markenrechte verletzen, obwohl die Wörter, die im Logo verwendet werden, völlig unterschiedlich sind.

Es gibt auch noch andere, weniger verbreitete Markenzeichentypen. In vielen Zuständigkeitsbereichen ist es möglich, eine Wort-/Bildmarke anzumelden - in diesem Fall bietet eine einzelne Anmeldung Schutz für die verwendeten Wörter und für die Gestaltung. Sie können auch eine 3D-Marke anmelden, um eine Form oder sogar einen Ton oder Geruch zu schützen.

Wenn ich ein Markenzeichen anmelde, kann ich dann auch die entsprechende Domain beanspruchen?

Obwohl Markenzeichen und Domains rechtlich gesehen verschiedenes geistiges Eigentum sind, hat man sehr oft das Recht auf die Domain, wenn man im Besitz eines angemeldeten Markenzeichens ist, selbst wenn jemand bereits die Domain angemeldet hat. In den meisten Fällen wird überprüft, ob die andere Partei den Domain-Namen wider Treu und Glauben widerrechtlich angemeldet hat. Wenn Ihr Markenzeichen den Einzigartigkeitstest, der für die Anmeldung notwendig ist, bestanden hat, ist das sehr wahrscheinlich der Fall und Sie können eine Domainstreitigkeit erwirken, um entweder die Domain löschen zu lassen oder sie an Sie zu übertragen.

Wo erhalte ich Schutz?

Ihr Markenzeichen wird im Zuständigkeitsbereich der Anmeldung geschützt. Wenn Sie Schutz in mehreren Ländern oder weltweit möchten, müssen Sie dies in jedem Land einzeln beantragen. Dies kann jedoch, aufgrund des Madrider Abkommens, in einem einzelnen Antrag erledigt werden. TRADEMACK kann Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Markenzeichen in den meisten Zuständigkeitsbereichen helfen, entweder eine nach der anderen oder als einzelner Antrag entsprechend des Madrider Abkommens.

Was kann ich als Markenzeichen anmelden lassen?

Im Prinzip kann alles als Markenzeichen angemeldet werden. Es gibt jedoch einige Regeln, die befolgt werden müssen. Am wichtigsten ist, dass Ihr Markenzeichen charakteristisch für die Waren und Dienstleistungen, die Sie anbieten, ist - es muss einen Wiedererkennungswert haben. Deshalb wird alles, was nicht charakteristisch ist, wie z. B. Marken, die nur einen geografischen Ursprung beschreiben ('London' oder 'Made in Germany'), nicht akzeptiert. Es können ebenfalls keine Marken angemeldet werden, die bereits in Ihrem Gewerbe branchenüblich sind (z. B. 'Geländewagen' oder 'Scheibenwischer' in der Automobilindustrie). Auch irreführende oder beleidigende Marken sind nicht erlaubt. In jedem Land oder Zuständigkeitsbereich kann es zusätzliche Regeln geben. TRADEMACK hat interne Experten in allen Zuständigkeitsbereichen, in denen wir agieren, und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass Ihr Markenzeichen akzeptiert wird.

Bin ich geschützt, wenn ich meine Marke nicht anmelde?

In manchen Zuständigkeitsbereichen können Sie auch ohne Anmeldung Schutz für Ihre Marke oder Ihr Markenzeichen erhalten. Die tatsächlichen Voraussetzungen, um Schutz für unangemeldete Markenzeichen zu erhalten, variieren leicht je nach Zuständigkeitsbereich, aber im Allgemeinen müssen Sie beweisen, dass 1) das Markenzeichen Ihnen gehört, 2) Sie einen erheblichen, dauerhaften Ruf Ihrer Marke etabliert haben, 3) Ihr Ruf landesweit und nicht nur regional ist und 4) der Gebrauch der Marke durch Andere Schaden angerichtet hat.

Es kann sehr schwierig und kostspielig werden, all diese Punkte nachzuweisen. Im Allgemeinen ist es daher sehr empfehlenswert, dass Sie Ihr Markenzeichen ordnungsgemäß anmelden.

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